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Juwicamp 26-27

Jugendwintercamp 2026/27 im Zillertal
Der Skiclub Erlenbach fährt vom 26.12.2026 bis 02.01.2027 nach Kaltenbach im Zillertal. Neben 
Kinder und Jugendliche können an dieser Fahrt auch Erwachsene und Familien teilnehmen. 
Untergebracht sind wir in einer einfach ausgestatteten Jugendherberge, der Marendalm mitten im 
Skigebiet auf ca. 1800m. Die Marendalm verfügt über sechs 8-Bettzimmer und zwei Doppelzimmer, 
die jeweils mit Dusche und WC ausgestattet sind. 2 Aufenthaltsräume stehen mit Sitzgelegenheiten 
und einer Tischtennisplatte zur Verfügung.
Infos zum Skigebiet gibt es unter www.hochzillertal.com.
Und das bieten wir euch:
▪ Busfahrt von Erlenbach am Main ins Zillertal und wieder zurück
▪ 6- Tages Skipass
▪ 7 Übernachtungen in der Marendalm inkl. Frühstück, Mittagessen und Abendessen
▪ Betreuung aller Teilnehmer
▪ Ski- und Snowboard Kurse durch die Betreuer
▪ Spiel- und Kino- Abende
▪ Silvesterparty
▪ Reiseversicherung (Sicherungsschein, Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung)
Preise:
• Kinder bis 14 Jahren (Jg. 2012) 649 Euro
• Jugendliche bis 18 Jahren (Jg. 2008) 759 Euro
• Erwachsene ab 18 Jahren (Jg. 2007) 879 Euro
Die Anmeldung bitte vollständig ausfüllen und den Teilnahmebetrag bis 20.11.2026 überweisen.
Anmeldeschluss: 26.11.2026 ANMELDUNG NUR ONLINE MÖGLICH!!!   Anmelde-Link 
Den Termin für die Endabsprache an welchem alle offenen Fragen geklärt werden können, bekommt 
ihr in der Bestätigungsmail mitgeteilt. Hier muss auch ein Elternteil von Euch anwesend sein!!!!
Bei Rücktritt nach dem 01.12.2026 müssen dem SCE alle anfallenden Kosten ersetzt werden, wenn 
kein Ersatz gefunden wird. 
Bei Rückfragen ruft einfach Sabine bzw. Markus Seipel an: Tel: 0172/6147701 oder Mail an 

Aufgrund der Zahlreichen Verletzungen und Krankheitsfällen in den letzten Jahren, haben wir uns 
dazu entschlossen, dass wir es dringendst empfehlen, dass jeder Teilnehmer eine private 
Auslandskrankenversicherung besitzt. Sollte ein Teilnehmer keine private Versicherung haben, muss 
er bzw. die Erziehungsberechtigten für die entstandenen Kosten aufkommen