BLSV-Versicherung für den Verein und die Mitglieder
Der Bayerische Landes-Sportverband hat in Erfüllung des § 16 seiner Satzung für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine
(Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.
Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Kurzmerkblatt Versicherung.
Für zusätzliche Fragen der Mitglieder steht die Vorstandschaft gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen: Hier