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JuWiCamp25-26

JuWiCamp2025

Jugendwintercamp 2025/26 im Zillertal

 

 

Achtung!

Das JuWiCamp  2025/26 ist komplett ausgebucht, keine weiteren Anmeldungen möglich 

 

 

Der Skiclub Erlenbach fährt vom 26.12.2025 bis 02.01.2026 nach Kaltenbach im Zillertal. Neben Kinder und Jugendliche können an dieser Fahrt auch Erwachsene und Familien teilnehmen. Untergebracht sind wir in einer einfach ausgestatteten Jugendherberge, der Marendalm mitten im Skigebiet auf ca. 1800m. Die Marendalm verfügt über sechs 8-Bettzimmer und zwei Doppelzimmer, die jeweils mit Dusche und WC ausgestattet sind. 2 Aufenthaltsräume stehen mit Sitzgelegenheiten und einer Tischtennisplatte zur Verfügung.

Infos zum Skigebiet gibt es unter www.hochzillertal.com.

Und das bieten wir euch:

  • Busfahrt von Erlenbach am Main ins Zillertal und wieder zurück

  • 6- Tages Skipass

  • 7 Übernachtungen in der Marendalm inkl. Frühstück, Mittagessen und Abendessen

  • Betreuung aller Teilnehmer

  • Ski- und Snowboard Kurse durch die Betreuer

  • Spiel- und Kino- Abende

  • Silvesterparty

  • Reiseversicherung (Sicherungsschein, Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung)

Preise:

  • Kinder             bis 14 Jahren (Jg. 2011) 609 Euro 

  • Jugendliche     bis 18 Jahren (Jg. 2007) 719 Euro 

  • Erwachsene     ab 18 Jahren (Jg. 2006) 829 Euro

 

Die Anmeldung bitte vollständig ausfüllen und den Teilnahmebetrag bis 26.11.2025 überweisen.

Anmeldeschluss: 26.11.2025 

Keine weiteren Anmeldungen möglich! 

 

Die Endabsprache für letzte Infos und eventuelle Fragen findet am Donnerstag, den 27.11.2025 statt. Hier muss auch ein Elternteil von Euch anwesend sein!!!! 

Bei Rücktritt nach dem 01.12.2025 müssen dem SCE alle anfallenden Kosten ersetzt werden, wenn kein Ersatz gefunden wird. 

Bei Rückfragen ruft einfach Sabine bzw. Markus Seipel an: Tel: 0172/6147701 oder Mail an

Aufgrund der Zahlreichen Verletzungen und Krankheitsfällen in den letzten Jahren, haben wir uns dazu entschlossen, dass wir es dringendst empfehlen, dass jeder Teilnehmer eine private Auslandskrankenversicherung besitzt. Sollte ein Teilnehmer keine private Versicherung haben, muss er bzw. die Erziehungsberechtigten für die entstandenen Kosten aufkommen.